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Professor (von lat. profiteri, öffentlich bekennen, vortragen) ist die Berufsbezeichnung (bzw. Dienstbezeichnung) eines in der Regel beamteten Lehrers an einer Hochschule (auch: Hochschullehrer). Im veralteten Sprachgebrauch oder außerhalb Deutschlands (wie z.B. in Österreich oder der Schweiz) wird auch ein Lehrer an einer höheren Schule als Professor bezeichnet. Im Fall der Ehrenprofessur und der außerplanmäßigen Professur handelt es sich um einen Titel. Der Unterschied besteht vor allem darin, dass der Titel erhalten bleibt, auch wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt wird (man kann ihn aber aberkennen oder niederlegen), während die Berufs- oder Dienstbezeichnung bei Aufgabe der Tätigkeit nicht mehr weiter besteht. Quelle: http://www.matheboard.de/lexikon/index.php/Professor Professor, ursprünglich Amtsbezeichnung für Lehrer an Universitäten und Hochschulen, seit 1866 Amtstitel für Lehrer an mittleren und höheren Schulen bei Definitivstellung. Seit der 1. Republik auch Auszeichnungstitel für Künstler und Wissenschaftler. Quelle: http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.p/p869631.htm Was einen Professor ausmacht: Er ist beliebt, bekannt und erfolgreich. Quelle: ORF-Teletext vom 05.08.2004, Seite 103 (Zitat von Fr. Dr. Klasnic). Ich werde fortan den Titel „Professor“ führen. Denn schließlich unterrichte ich an einer mittleren Schule. Und ich bin bekannt (zumindest kennen mich allerhand Leute, manche seit meiner Geburt). Und ich bin beliebt – bei meiner Familie, bei meinen FreundInnen und bei manchen meiner SchülerInnen. Und ich bin erfolgreich. Letztens habe ich erfolgreich das Fahrrad meiner Frau repariert; und ich habe die Sprecherprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg abgelegt; und noch so einige Erfolge (was wären die großen Erfolge ohne die kleinen…) ließen sich aufzählen. Nach der Definition von Landeshauptfrau Klasnic bin ich also das, was einen Professor ausmacht. Also darf ich mich in Zukunft – doch halt! Will ich das überhaupt? Wer weiß, wie viele Leute sich dann über meinen Titel moikieren….?! |